HEIMLICHE LIEBE IM GEFÄNGNIS: GERICHT BESTÄTIGT RAUSWURF VON VOLLZUGSBEAMTIN
Darmstadt – Eine Justizvollzugsbeamtin verliert ihren Job, weil sie eine Beziehung zu ihrem inhaftierten Lebensgefährten pflegte. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat nun die fristlose Entlassung der Frau bestätigt und einen Eilantrag dagegen abgelehnt. Ein Urteil, das die strengen Regeln im Umgang mit Gefangenen unterstreicht.
Vertrauen zerstört: Liebe und Dienstpflichten im Konflikt
Die Frau begann im Januar 2025 ihre Ausbildung im Justizvollzugsdienst. Ihre Beziehung zu dem Mann bestand jedoch schon länger. Als ihr Partner im April 2025 von Spanien nach Hessen überstellt und inhaftiert wurde, beantragte er, sie als Telefonkontakt registrieren zu lassen. Die Beamtin informierte ihre Anstaltsleitung zwar umgehend über die Beziehung, erweckte aber den Eindruck, den Kontakt beenden zu wollen. Doch die Realität sah anders aus: Sie setzte die Beziehung fort, schrieb Liebesbriefe, schickte Fotos und führte vertrauliche Telefonate – all das ohne Wissen und Zustimmung ihrer Vorgesetzten. Dieses Verhalten, so das Gericht, habe das Vertrauen ihres Dienstherrn unwiderruflich zerstört und mehrere beamtenrechtliche Pflichten verletzt.
Sicherheit geht vor: Professionelle Distanz als oberstes Gebot
Der Justizvollzug gilt als ein besonders sensibles und sicherheitsrelevantes Feld. Von Bediensteten wird eine klare professionelle Distanz zu Gefangenen erwartet. Persönliche Beziehungen können erhebliche Sicherheitsrisiken mit sich bringen. Das Gericht betonte, dass dieser Grundsatz auch dann gilt, wenn die Beamtin nicht in derselben Anstalt wie ihr Partner arbeitet. Die Möglichkeit der Einflussnahme oder der unzulässigen Weitergabe von Informationen sei nie vollständig auszuschließen.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die betroffene Beamtin hat bereits Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt. Die Entscheidung dort wird zeigen, ob die strenge Auslegung der Dienstpflichten im Vollzug Bestand hat.
📰 Source: Spiegel